Sehr geehrte Kunden!
Falls Sie eine Stiftung gründen oder Änderungen an den Stiftungsdaten registrieren möchten, senden Sie bitte die folgenden Informationen an unsere E-Mail-Adresse drdobrossy@drdobrossy.hu:
–Bei der Gründung: den Namen der Stiftung in 1-2 Variationen, in der von Ihnen angegebenen Reihenfolge, damit wir diese in offiziellen Datenbanken überprüfen können;
–Bei der Gründung: der Sitz der Organisation und die Lagebezeichnung, damit wir den obligatorisch beizufügenden, beglaubigten Grundbuchauszug anfordern und das Dokument zur Nutzung des Grundstücks, das vom Eigentümer unterzeichnet werden muss, vorbereiten können. Wenn Sie der Sitz der Organisation ändern, sind die gleichen Informationen erforderlich.
– Kopien des Personalausweises, der Wohnsitzkarte und der Steueridentifikationskarte der Gründer/Gründerinnen der Stiftung, um sie gemäß den Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung zu überprüfen;
– Eine detaillierte Auflistung der Ziele der Stiftung. Es ist nur zum Zeitpunkt der Gründung erforderlich, da die Ziele einer eingetragenen Stiftung nicht geändert (weder erweitert noch eingeschränkt) werden können.
– Eine detaillierte Auflistung der Aktivitäten, die die Stiftung zur Erreichung ihrer Ziele durchführen wird. Es ist nur zum Zeitpunkt der Gründung notwendig, oder im Falle einer Änderung kann die Liste der Aktivitäten erweitert, eingeschränkt oder modifiziert werden.
– Kopien des Personalausweises, der Wohnsitzkarte und der Steueridentifikationskarte der Mitglieder des Kuratoriums, um sie gemäß den Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung zu überprüfen. Bei der Gründung muss das Kuratorium aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen, und es ist wichtig, dass die Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder nicht in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis zum Gründer steht. Ist es der Fall, muss ein größeres Kuratorium gebildet werden.
– Die Rollen innerhalb des Kuratoriums müssen festgelegt werden, wie z.B. wer der Vorsitzende des Kuratoriums sein wird und wer die Befugnis hat, die Stiftung zu vertreten und das Bankkonto zu verwalten. Die Befugnis über das Bankkonto kann sich von der Vertretung in anderen Angelegenheiten der Stiftung unterscheiden. Bei einer bereits eingetragenen Stiftung ist es möglich, die Satzung zu ändern, um die Vertretung im Register zu modifizieren und die effizienteste Arbeitsweise der Stiftung zu gewährleisten.
–Bei der Gründung: das Anfangsvermögen der Stiftung, das von den Gründern zur Verfügung gestellt werden muss. Der Gründer eröffnet ein bedingtes Bankkonto, hinterlegt den festgelegten Betrag, und das Finanzinstitut stellt eine Bestätigung aus, die zusammen mit den anderen Gründungsdokumenten eingereicht wird. Das endgültige Bankkonto wird erst nach der Registrierung der Stiftung aktiv, und die auf dem Konto hinterlegten Mittel können erst nach der Registrierung zur Verwirklichung der Ziele der Stiftung genutzt werden.
– Bei der Gründung: es ist notwendig, die relevanten vierstelligen Aktivitätscodes aus der TEÁOR 2008-Klassifikation basiert auf den geplanten Aktivitäten der Stiftung auszuwählen.
– Im Falle einer Änderung muss eine gescannte Kopie der zuletzt eingetragenen Satzung an die oben angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Wir werden Empfehlungen für Änderungen und Überarbeitungen gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen geben.
– Die E-Mail-Adresse der Stiftung und eventuell die Internetadresse;
– Kontaktdaten (Telefon, Skype und E-Mail) der Person, die die Stiftung vertritt, um die Fernunterzeichnung und -beglaubigung von Dokumenten zu erleichtern, falls sie nicht persönlich in unserem Büro zur Unterzeichnung und Beglaubigung erscheinen können;
– Bei der Gründung: die Wahl der Organisation bezüglich des Mehrwertsteuerstatus und ob eine EU-Steuernummer beantragt werden soll.